Stellungnahme:
EnG 2020

Zusammenfassung

Wie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen ist, hängen die Revisionen von Energiegesetz (EnG) und Stromversorgungsgesetz (StromVG) eng zusammen.

Die Ursache für die Notwendigkeit zur Förderung der erneuerbaren Energien (betrifft EnG) ist indes im StromVG zu suchen. Die heutigen Strommarktmodelle in der Schweiz und in Europa sind nicht dafür ausgelegt, der dezentralen Stromeinspeisung Rechnung zu tragen um eine effiziente Stromversorgung zu erhalten. Im Gegenteil, das heutige Strommarktmodell begünstigt Kraftwerke weit ab von den Verbrauchern zu bauen, was darin resultiert, dass Stromnetze ausgebaut werden müssen, welche nicht durch die verursachenden Produktionsstätten oder deren Stromlieferungen (via Händler und Börse) abgegolten werden, sondern generell auf die Konsumenten gewälzt werden müssen. Deshalb wäre die wichtigste und wirkungsvollste Massnahme, wenn das Strommarktmodell verursachergerecht ausgestaltet wird, indem die benötigten Kapazitäten (Leistung) und die Standorte von Produktion und Verbrauch (Distanz) beachtet würden. Mit dieser notwendigen Änderung könnten Fördermassnahmen bei einigen erneuerbaren Energien in wenigen Jahren auslaufen, im speziellen bei Photovoltaik, und würde ausserdem die Schweizer Wasserkraft langfristig schützen.

Mit den geplanten Auktionen sollen Grossanlagen mit und ohne Eigenverbrauch speziell und marktnah gefördert werden. Zudem soll mehr Wert auf die Produktion im Winter gelegt werden. Aber genau durch ein solches System werden die zuverlässigen und wichtigen Fassaden praktisch ausgeschlossen.

Mit dem Einstieg der grossen Stromproduzenten in die Produktion mit neuen erneuerbaren Energien werden andere Fördermechanismen gefordert, welche Mindestabnahmepreise über 20 Jahre garantieren. Bei solchen Modellen sei Vorsicht geboten, weil einige Akteure bereits jetzt die Ausweitung solcher gleitender Marktprämien auf alle Kraftwerke fordern. Dies könnte in einem System enden, welches ähnliche Effekte wie die EEG-Umlage in Deutschland haben könnte.

Vollständige Stellungnahme

Stellungnahme Revision des Energiegesetzes

(Aktuelle Version: V2020-07-12)